Es ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb finden Sie hier einen transparenten Überblick über die Gebühren unserer anwaltlichen Beratung.
Welche Kosten entstehen bei einer Erstberatung?
Eine Erstberatung, die in der Regel ca 60 Minuten dauert, kostet derzeit 190,00€.
Welche Kosten entstehen bei sozialrechtlichen Angelegenheiten?
Für eine außergerichtliche Tätigkeit, wie beispielsweise die Vertretung im Rahmen eines Erstantrags oder im Widerspruchsverfahren berechnen wir pauschal 549,00€.
Für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren berechnen wir pauschal 749,00€.
Welche Kosten entstehen bei zivilrechtlichen Angelegenheiten?
Im Zivilrecht hängen die Kosten immer vom jeweiligen Gegenstandswert ab. Wir rechnen im Normalfall lediglich die im Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren ab.
Nutzen Sie zur Orientierung gerne den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
Fallen zusätzliche Reisekosten an?
Um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten, versuchen wir Termine falls möglich digital abzuhalten. Sollten Vor-Ort-Termine notwendig sein, rechnen wir die hierfür entstehenden Kosten nach RVG ab.
Fallen zusätzliche Steuern an?
Zusätzliche Steuern fallen derzeit nicht an.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten zunächst tragen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können wir mit Ihrem Versicherer abrechnen. Dieser trägt, sofern eine Kostendeckungszusage vorliegt, alle oder einen Teil der entstehenden Kosten. Trägt er nur einen Teil, so müssen Sie nur die Differenz begleichen.
Für den Fall, dass Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit die anfallenden Kosten teilweise über die Beratungshilfe- bzw. die Prozesskostenhilfe zu decken.
Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Für die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie eine schriftliche Rechnung, die Sie beispielsweise bequem per Überweisung begleichen können.
Die Kosten einer Erstberatung fallen unmittelbar im Anschluss an die Beratung an.
Oft können sich Verfahren über längere Zeiträume ziehen. Sowohl im Sozial- als auch im Zivilrecht fällt daher bei Mandatserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% meiner voraussichtlichen Rechtsanwaltsgebühren an. Die weiteren Kosten werden mit der Abschlussrechnung beglichen.
Bei Übernahme der Kosten durch einen Rechtsschutzversicherer fallen grundsätzlich keine Anzahlungen an.
Dass Sie zu Ihrem Recht kommen, soll aber nicht an den Kosten scheitern. Gerne können wir bei Bedarf auch individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an!