Unfallregulierung im Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall gibt es viele offene Fragen – besonders dann, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegenüber Versicherern geht.

Als Rechtsanwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie bei der vollständigen Regulierung Ihres Unfallschadens.

Wie läuft eine Regulierung ab?

Nach einem Unfall sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, idealerweise schon bevor Sie mit dem gegnerischen Versicherer sprechen.

Sobald Sie uns beauftragt haben, übernehmen wir die vollständige Kommunikation mit dem Versicherer. Wir klären für Sie die Haftungsfrage, setzen Ihre Schadenspositionen durch und prüfen, ob Ihnen zusätzlich Schmerzensgeld oder ein Haushaltsführungsschaden zustehen. Auch um die Einholung eines Sachverständigengutachtens und die Beauftragung weiterer Stellen (z. B. Werkstatt) kümmern wir uns bei Bedarf.

Ziel ist immer eine zügige, außergerichtliche Einigung – notfalls setzen wir Ihre Ansprüche aber auch gerichtlich durch.

Brauche ich einen Gutachter?

Für eine rechtssichere Regulierung ist ein professionelles Schadensgutachten unerlässlich. Wir arbeiten daher mit einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen zusammen, der Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort begutachtet und die Schadenshöhe fachlich korrekt beziffert.

Durch die enge Kooperation mit dem Sachverständigen erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand: technische Begutachtung und rechtliche Durchsetzung.

Weitere Informationen: Kfz Gutachter Manuel Ramacher

Welche Ansprüche habe ich nach einem Unfall?

Je nach Schaden und Unfallkonstellation stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Dazu gehören unter anderem:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Kostenpauschale (z. B. für Porto, Telefon)
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden (z. B. bei verletztem Elternteil mit Kind)
  • Anwaltskosten

Wir beraten Sie dazu, was in Ihrem Fall durchsetzbar ist, auch wenn es Versicherungen häufig nicht freiwillig bezahlen.

Warum sollte ich nicht selbst mit der Versicherung regulieren?

Nach jedem Unfall gibt es eine Vielzahl an möglichen Ansprüchen, die sich teilweise gegenseitig ausschließen oder nur in speziellen Fallkonstellationen geltend gemacht werden können. Der Bundesgerichtshof hat einen eigenen Senat, der sich nur mit Verkehrsunfallsachen beschäftigt und stetig aktuelle Rechtsprechung produziert. Deshalb ist eine umfassende Rechtsberatung, die diese aktuellen Entwicklungen beobachtet, im Vorfeld empfehlenswert.

Unsere Kanzlei nimmt sich Zeit für Ihren Fall und ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.

Wer trägt die Kosten?

Die Sorge vor Anwaltskosten ist verständlich – aber oft unbegründet:

Bei klarer Schuld der Gegenseite muss deren Versicherer sämtliche Anwaltskosten übernehmen.

Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung. Wir besprechen dann mit Ihnen, ob sich ein Vorgehen lohnt.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir die Deckungszusage für Sie.

Ein Beratungsgespräch zur ersten Einschätzung bieten wir im Rahmen einer Erstberatung transparent und ohne versteckte Kosten an.

Weitere Informationen: Gebühren und Kosten

Was sind die ersten Schritte nach einem Unfall?

Rufen Sie die Polizei! Auch wenn die Sache vor Ort glasklar scheint, erleichtert ein Unfallbericht der Polizei die Regulierung. So vermeiden Sie es, in eine Situation zu kommen, in der Aussage gegen Aussage steht und Sie den Unfallhergang nicht mehr gerichtsfest beweisen können.

Lassen Sie sich die Versicherungsdaten (Versicherer und Versicherungsnummer) des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin aushändigen.

Machen Sie zusätzlich selbst Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden an Ihrem Fahrzeug. Fertigen Sie eine Skizze der Unfallstelle und des Unfallhergangs. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten etwaiger Zeugen.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis vor Ort.