Es ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb finden Sie hier einen transparenten Überblick über die Gebühren unserer anwaltlichen Beratung.
Welche Kosten entstehen bei einer Erstberatung?
Eine Erstberatung, die in der Regel ca 60 Minuten dauert, kostet bis einschließlich 31.12.2026 190,00€.
Ab 01.01.2027 fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an, weshalb sich der Betrag für die Erstberatung dann auf 226,10€ erhöht.
Welche Kosten entstehen bei sozialrechtlichen Angelegenheiten?
Für eine außergerichtliche Tätigkeit, wie beispielsweise die Vertretung im Rahmen eines Erstantrags oder im Widerspruchsverfahren, berechnen wir pauschal 850,00€.
Für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren berechnen wir in der ersten Instanz pauschal 1.350,00€. Sollte in dem Verfahren kein Gerichtstermin anfallen, reduziert sich die Pauschale auf 1.150,00€.
Für die Vertretung in einem gerichtlichen Berufungsverfahren berechnen wir pauschal 1.550,00€. Sollte in dem Verfahren kein Gerichtstermin anfallen, reduziert sich die Pauschale auf 1.350,00€.
Die pauschale Vergütung enthält bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.
Nicht enthalten sind gegebenenfalls anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie sonstige erforderliche Auslagen.
Insofern Kosten bei Dritten (z.B. Sachverständigenauslagen) entstehen, sind diese ebenfalls nicht in der pauschalen Vergütung enthalten.
Sollte die Angelegenheit durch Einigung oder Vergleich beendet werden, wird hierdurch eine zusätzliche Einigungsgebühr nach RVG ausgelöst.
Welche Kosten entstehen bei zivilrechtlichen Angelegenheiten?
Im Zivilrecht hängen die Kosten immer vom jeweiligen Gegenstandswert ab. Wir rechnen im Normalfall lediglich die im Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren ab.
Nutzen Sie zur Orientierung gerne den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
Fallen zusätzliche Reisekosten an?
Um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten, versuchen wir Termine falls möglich digital abzuhalten. Sollten Vor-Ort-Termine notwendig sein, rechnen wir die hierfür entstehenden Kosten nach RVG ab.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten zunächst tragen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können wir mit Ihrem Versicherer abrechnen. Dieser trägt, sofern eine Kostendeckungszusage vorliegt, alle oder einen Teil der entstehenden Kosten. Trägt er nur einen Teil, so müssen Sie nur die Differenz begleichen.
Für den Fall, dass Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit die anfallenden Kosten teilweise über die Beratungshilfe- bzw. die Prozesskostenhilfe zu decken.
Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Für die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie eine schriftliche Rechnung, die Sie beispielsweise bequem per Überweisung begleichen können.
Die Kosten einer Erstberatung fallen unmittelbar im Anschluss an die Beratung an.
Oft können sich Verfahren über längere Zeiträume ziehen. Sowohl im Sozial- als auch im Zivilrecht fällt daher bei Mandatserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% unserer voraussichtlichen Rechtsanwaltsgebühren an. Die weiteren Kosten werden mit der Abschlussrechnung beglichen.
Bei Übernahme der Kosten durch einen Rechtsschutzversicherer fallen grundsätzlich keine Anzahlungen an.
Dass Sie zu Ihrem Recht kommen, soll aber nicht an den Kosten scheitern. Gerne können wir bei Bedarf auch individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an!
